Umzugsversicherung: Was wirklich versichert ist – und was nicht

August 10, 2026
Schaden an einem Möbelstück wird nach dem Umzug dokumentiert
Schaden an einem Möbelstück wird nach dem Umzug dokumentiert

Der Schrank hat einen Riss, der Fernseher zeigt einen Streifen, die Vase ist Geschichte. Jetzt stellt sich die Frage, die sich die meisten erst nach dem Umzug stellen: Wer zahlt das eigentlich?

Die Antwort hängt davon ab, ob du mit einer Firma oder selbst gezogen bist – und ob du eine Frist eingehalten hast, von der kaum jemand weiß.

Die gesetzliche Haftung: 620 € pro Kubikmeter

Beauftragst du ein Umzugsunternehmen, haftet es nach dem Handelsgesetzbuch automatisch – aber begrenzt. Der gesetzliche Rahmen liegt bei 620 € je Kubikmeter Laderaum.

Was das bedeutet, wird an einem Beispiel deutlich: Eine 3-Zimmer-Wohnung hat rund 30 m³ Umzugsgut. Die Haftungssumme beträgt also etwa 18.600 € für den gesamten Hausrat. Solange nur einzelne Stücke beschädigt werden, reicht das locker. Bei einem Totalschaden – Brand, Unfall, Diebstahl des Wagens – wird es eng, wenn deine Einrichtung mehr wert ist.

Wichtig: Diese Haftung gilt automatisch, du musst dafür nichts abschließen. Sie greift aber nicht bei allem.

Wo die Haftung endet

  • Selbst gepackte Kartons: Geht innen etwas zu Bruch, ohne dass der Karton äußerlich beschädigt ist, haftet die Firma in der Regel nicht. Sie kann ja nicht prüfen, wie du gepackt hast.
  • Wertsachen: Bargeld, Schmuck, Urkunden und Sammlungen sind meist ausgeschlossen oder müssen vorher schriftlich angemeldet werden.
  • Technikschäden ohne äußere Spuren: Ein Fernseher ohne Kratzer, der nicht mehr angeht, ist ein klassischer Streitfall.
  • Eigene Vorschäden: Der wacklige Schrank, der beim Zerlegen auseinanderfällt, geht auf deine Kappe.

Die wichtigste Frist: sechs Werktage

Hier scheitern die meisten Ansprüche. Äußerlich erkennbare Schäden musst du sofort bei der Ablieferung melden – am besten schriftlich auf dem Übergabeprotokoll, bevor das Team wieder abfährt.

Für Schäden, die du erst später entdeckst, hast du sechs Werktage Zeit. Danach ist der Anspruch verloren, selbst wenn die Firma den Schaden verursacht hat.

Deshalb gilt: Pack am Umzugstag wenigstens die empfindlichen Sachen aus und schau sie dir an. Fotografiere jeden Schaden mit Datum und melde ihn schriftlich per E-Mail – nicht nur telefonisch.

Wann sich eine Zusatzversicherung lohnt

Die sogenannte Transportversicherung deckt den tatsächlichen Wert statt der 620-Euro-Pauschale. Sie kostet meist 0,3 bis 0,8 Prozent der Versicherungssumme, für 30.000 € Hausrat also etwa 90 bis 240 €.

Sinnvoll ist sie, wenn mindestens einer dieser Punkte zutrifft:

  • Deine Einrichtung ist überdurchschnittlich wertvoll – Designmöbel, Kunst, Instrumente
  • Es geht über eine weite Strecke oder ins Ausland
  • Deine Sachen werden zwischengelagert
  • Du hast einzelne Stücke, deren Verlust dich hart treffen würde

Bei einem normalen Stadtumzug mit Möbeln aus dem Einrichtungshaus reicht die gesetzliche Haftung in aller Regel aus.

Selbstumzug: hier zahlt meistens niemand

Ziehst du mit Mietwagen und Freunden um, gibt es keine Transporthaftung. Was kaputtgeht, ist dein Problem. Die Vollkasko des Mietwagens deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung.

Die Hausratversicherung springt beim Umzug zwar ein, aber nur eingeschränkt: Sie versichert deinen Hausrat für rund zwei Monate in beiden Wohnungen gleichzeitig. Transportschäden auf der Straße sind davon meist nicht erfasst.

Und wenn ein Helfer sich verletzt oder etwas beschädigt: Dessen Privathaftpflicht greift bei Gefälligkeiten unter Freunden nicht immer. Ein kurzer Anruf bei der eigenen Versicherung vor dem Umzugstag klärt das in fünf Minuten.

Was du im Schadensfall tun solltest

  1. Schaden fotografieren, möglichst mit dem beschädigten Möbelstück im Raum und in Nahaufnahme
  2. Auf dem Übergabeprotokoll vermerken lassen, solange das Team noch da ist
  3. Schriftlich per E-Mail melden – innerhalb von sechs Werktagen
  4. Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen oder den Zeitwert belegen
  5. Eine Frist zur Regulierung setzen, üblich sind 14 Tage

Häufige Fragen zur Umzugsversicherung

Muss ich eine Umzugsversicherung abschließen?

Nein. Die gesetzliche Haftung des Unternehmens gilt automatisch. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig.

Zahlt die Hausratversicherung beim Umzug?

Sie versichert deinen Hausrat für etwa zwei Monate in alter und neuer Wohnung parallel. Reine Transportschäden deckt sie meist nicht ab.

Was ist, wenn die Firma den Schaden abstreitet?

Mit Fotos, Übergabeprotokoll und fristgerechter schriftlicher Meldung stehst du gut da. Hilft das nicht weiter, ist die Schlichtungsstelle des Verbands oder der Rechtsweg der nächste Schritt.

Sind selbst gepackte Kartons versichert?

Nur eingeschränkt. Ist der Karton außen unversehrt und innen etwas zerbrochen, lehnt die Firma meist ab. Empfindliches lässt du besser vom Anbieter packen oder transportierst es selbst.

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