Internet umziehen: DSL-Anschluss mitnehmen oder kündigen
Verträge beim Umzug
Internet umziehen: DSL-Anschluss mitnehmen oder kündigen
Deinen DSL-Vertrag nimmst du normalerweise mit, kündigen darfst du nur, wenn dein Anbieter an der neuen Adresse gar nicht liefern kann. Das regelt Paragraf 60 des Telekommunikationsgesetzes, und genau daran scheitern die meisten Wechselpläne.
Melde den Umzug mindestens sechs Wochen vorher, sonst entsteht eine Lücke ohne Anschluss. Der Anbieter darf ein Umzugsentgelt verlangen, aber höchstens in Höhe eines Monatsbeitrags. Ist an der neuen Adresse kein vergleichbarer Anschluss möglich, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Prüfe die Verfügbarkeit deiner Adresse, bevor du irgendetwas unterschreibst oder kündigst.
| Auf einen Blick | Wert |
|---|---|
| Kosten Umzugspauschale | 0 bis 70 Euro, gesetzlich auf ein Monatsentgelt begrenzt |
| Vorlauf melden | mindestens 6 Wochen vor dem Umzugstag |
| Dauer Schaltung | 2 Tage bis 6 Wochen, je nach Netz und Anbieterwechsel |
| Frist Sonderkündigung | 1 Monat, nur bei fehlender Verfügbarkeit |
Wann darfst du wegen des Umzugs kündigen?
Nur dann, wenn dein Anbieter die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen kann. Paragraf 60 TKG verpflichtet ihn zunächst, den Vertrag mitzunehmen. Kann er das nicht, weil dort kein Netz liegt, entsteht dein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Drei Punkte werden dabei regelmäßig missverstanden. Erstens: Ein Umzug ins Ausland begründet ebenfalls ein Kündigungsrecht, weil die Leistung dort nicht erbracht werden kann. Zweitens: Eine langsamere Leitung reicht nicht als Grund, solange der Anschluss überhaupt möglich ist. Drittens gilt das Recht auch, wenn du in eine Wohnung ziehst, in der bereits ein Sammelvertrag des Vermieters läuft, denn dein eigener Anschluss bleibt technisch möglich.
| Situation an der neuen Adresse | Was gilt | Was es kostet |
|---|---|---|
| Anbieter liefert dort | Vertrag wird mitgenommen, Laufzeit bleibt unverändert | Umzugsentgelt bis maximal ein Monatsbeitrag |
| Anbieter liefert nicht | Kündigung mit einem Monat Frist zum Monatsende | keine Ablösesumme, keine Restlaufzeit |
| Umzug ins Ausland | Kündigung möglich, Leistung ist dort nicht erbringbar | keine zusätzlichen Kosten |
| Nur langsamere Leitung | kein Kündigungsrecht, aber oft Minderung verhandelbar | Tarifwechsel im Bestand prüfen |
| Termin wird nicht gehalten | Entschädigung nach Paragraf 58 Absatz 4 TKG | je versäumtem Termin 10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgelts, je nachdem was höher ist |
Wie viel darf die Umzugspauschale kosten?
Anbieter verlangen für die Mitnahme des Anschlusses eine Pauschale, häufig um die 70 Euro. Das Gesetz zieht eine Grenze: Nach Paragraf 60 Absatz 1 TKG darf der Anbieter nur ein angemessenes Entgelt für den Umzugsaufwand verlangen, und dieses Entgelt darf nicht höher sein als das, was er für die Schaltung eines Neuanschlusses berechnet. Vergleiche die Pauschale also mit dem Bereitstellungspreis aus der aktuellen Preisliste.
In der Praxis lässt sich der Posten fast immer verhandeln. Ruf die Kundenrückgewinnung an, nicht die normale Hotline, und nenne den Grund: Du bleibst zwei Jahre, wenn die Pauschale entfällt. Viele Anbieter erlassen sie dann oder schreiben sie gut. Lass dir die Zusage per E-Mail bestätigen, mündliche Zusagen tauchen auf der Rechnung selten wieder auf.
Wie viel Vorlauf braucht die Umschaltung?
Sechs Wochen sind das Minimum, acht sind besser. Bei einem Anbieterwechsel mit Rufnummernmitnahme kommen zwei Prozesse zusammen, die aufeinander warten. Für die Schaltung im gleichen Netz reichen oft zwei bis zehn Werktage, wenn an der neuen Adresse eine aktive Leitung liegt.
- 8 Wochen vorher: Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen, mit Hausnummer und Etage, nicht nur mit der Postleitzahl.
- 6 Wochen vorher: Umzug beim Anbieter melden, Wunschtermin nennen und schriftlich bestätigen lassen.
- 4 Wochen vorher: Wenn ein Techniker kommen muss, den Termin fixieren. Techniker sind der Engpass, nicht die Leitung.
- 1 Woche vorher: Zugangsdaten und Vertragsnummer notieren, Router-Konfiguration sichern.
- Umzugstag: Alte Dose fotografieren, Router mitnehmen, Anschlussdose in der neuen Wohnung suchen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen Kündigungstermin und Schalttermin. Kündige nie zum Umzugstag, sondern immer erst, wenn der neue Anschluss läuft. Sonst stehst du wochenlang ohne Netz da. Wie sich solche Termine sinnvoll in die Umzugsplanung einordnen, zeigt der Ratgeber Umzug planen.
Router mitnehmen oder zurückgeben?
Das hängt daran, wem das Gerät gehört. Ein gekaufter Router gehört dir und zieht mit. Ein Mietgerät bleibt Eigentum des Anbieters, du nimmst es aber trotzdem mit, solange der Vertrag weiterläuft. Erst bei einer Kündigung musst du es zurücksenden, meist innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Vertragsende.
Die Routerfreiheit nach Paragraf 73 TKG erlaubt dir, ein eigenes Gerät zu betreiben. Der Anbieter muss dir die Zugangsdaten dafür herausgeben. Bei einem Wechsel des Anschlusstyps wird es technisch: Ein DSL-Router funktioniert nicht am Kabelanschluss und umgekehrt. Prüfe vor dem Umzug, welche Technik an der neuen Adresse liegt.
- Mietrouter: mitnehmen, solange der Vertrag läuft. Nur bei Kündigung zurückschicken, mit Sendungsnachweis.
- Eigener Router: vor dem Abbau die Konfiguration exportieren. Das spart in der neuen Wohnung eine Stunde.
- Technikwechsel: DSL, Kabel und Glasfaser brauchen unterschiedliche Geräte. Beim Anbieter nachfragen, nicht raten.
Was tun, wenn der Anschluss zu spät kommt?
Verzögerungen sind der Regelfall, nicht die Ausnahme. Du hast dabei zwei konkrete Ansprüche. Wird der vereinbarte Bereitstellungstermin nicht eingehalten, steht dir eine Entschädigung zu: 10 Euro pro Tag oder 20 Prozent des vereinbarten Monatsentgelts, je nachdem welcher Betrag höher ist. Versäumt ein Techniker einen vereinbarten Termin, gilt derselbe Betrag einmalig.
Diese Ansprüche musst du geltend machen, sie werden nicht automatisch gutgeschrieben. Schreib den Anbieter schriftlich an, nenne Vertragsnummer, vereinbarten Termin und die Zahl der Ausfalltage. Reagiert er nicht, ist die Bundesnetzagentur die richtige Stelle für eine Beschwerde. Überbrücken kannst du die Zeit mit einem Mobilfunk-Hotspot oder einer Prepaid-Datenkarte, 50 Gigabyte kosten 15 bis 25 Euro im Monat.
Wann lohnt sich der Anbieterwechsel statt der Mitnahme?
Der Umzug ist der beste Moment für einen Wechsel, aber nur, wenn deine Mindestlaufzeit ohnehin ausläuft. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kannst du jederzeit mit einem Monat Frist kündigen, das gilt seit der TKG-Novelle für alle nach Dezember 2021 geschlossenen Verträge.
Rechne beide Wege durch. Neukundenrabatte liegen oft bei 10 bis 15 Euro monatlich in den ersten zwölf Monaten, dazu kommen Wechselprämien von 50 bis 150 Euro. Dagegen steht das Risiko einer Schaltlücke von mehreren Wochen. Läuft dein Vertrag noch ein Jahr, ist die Mitnahme fast immer günstiger als eine Ablösung. Ähnlich funktioniert die Logik bei Energieverträgen, beschrieben unter Strom ummelden beim Umzug. Alle weiteren Verträge und Behörden findest du in der Adressänderung-Checkliste.
Kann ich meinen DSL-Vertrag wegen Umzug kündigen?
Nur wenn dein Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern kann. Dann gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Ist ein Anschluss dort möglich, musst du den Vertrag mitnehmen.
Was darf der Anbieter für den Umzug berechnen?
Höchstens ein Monatsentgelt deines laufenden Vertrags. Verlangt er mehr, ist das unzulässig. In der Praxis erlassen viele Anbieter die Pauschale, wenn du beim Anruf eine Vertragsverlängerung anbietest.
Wie früh muss ich den Umzug melden?
Mindestens sechs Wochen vorher, bei Anbieterwechsel eher acht. Der Engpass ist selten die Leitung, sondern der Technikertermin. Kündige nie zum Umzugstag, sondern erst wenn der neue Anschluss läuft.
Bekomme ich Geld, wenn der Anschluss zu spät kommt?
Ja. Wird der Bereitstellungstermin nicht gehalten, stehen dir 10 Euro pro Tag oder 20 Prozent des Monatsentgelts zu, je nachdem was höher ist. Du musst den Anspruch schriftlich anmelden.
Muss ich den Router zurückschicken?
Nur bei einer Kündigung, und nur wenn es ein Mietgerät ist. Läuft der Vertrag weiter, nimmst du den Router mit. Achte darauf, dass er zur Technik der neuen Adresse passt.
Weitere Themen aus „Ummeldung & Verträge“

Schreibe einen Kommentar