Hund ummelden nach Umzug: Hundesteuer, Frist und Kosten

August 31, 2026

Behördengänge nach dem Umzug

Hund ummelden nach Umzug: Hundesteuer, Frist und Kosten

Beim Umzug in eine andere Gemeinde meldest du den Hund am alten Wohnort ab und am neuen an. Das läuft nicht automatisch über das Bürgeramt, sondern über zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Kassen.

Die Hundesteuer ist eine kommunale Steuer, jede Stadt legt Höhe und Frist selbst fest. Meist hast du zwei bis vier Wochen nach dem Zuzug Zeit für die Anmeldung. Die Abmeldung am alten Ort musst du selbst veranlassen, sonst läuft die Steuer dort weiter und du zahlst doppelt. Zu viel gezahlte Beträge werden anteilig erstattet, aber nur auf Antrag. Prüfe vor dem Umzug außerdem, ob dein Hund im neuen Bundesland als gefährlicher Hund gilt.

Auf einen BlickWert
Kosten pro Jahretwa 50 bis 190 Euro für den ersten Hund
Frist Anmeldungmeist 2 bis 4 Wochen nach dem Zuzug, laut Satzung
DauerAnmeldung online in 10 Minuten, Steuermarke nach 1 bis 3 Wochen
Bußgeldje nach Satzung bis in den vierstelligen Bereich

Wann musst du den Hund nach dem Umzug anmelden?

Die Frist steht in der Hundesteuersatzung deiner neuen Gemeinde und liegt üblicherweise bei zwei bis vier Wochen nach dem Zuzug. Anders als bei der Wohnsitzummeldung gibt es keine bundesweit einheitliche Regel, weil die Hundesteuer eine reine Kommunalsteuer ist.

Zuständig ist meist die Stadtkasse, das Steueramt oder das Finanzservicecenter, nicht das Bürgeramt. In vielen Städten geht die Anmeldung inzwischen komplett online über das Serviceportal. Du brauchst dafür deine neue Adresse, Rasse, Geschlecht, Wurfdatum und die Chipnummer des Hundes. Die Steuer beginnt in der Regel mit dem Monat nach dem Zuzug.

Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, meldest du den Hund nicht neu an, sondern änderst nur die Adresse. Das ist wichtig, weil eine falsche Neuanmeldung eine zweite Steuernummer erzeugt und du dann zwei Bescheide bekommst.

Wie meldest du den Hund am alten Wohnort ab?

Die Abmeldung ist der Schritt, der am häufigsten vergessen wird. Deine alte Gemeinde erfährt vom Wegzug des Hundes nicht durch das Melderegister, weil dort nur Personen geführt werden. Solange du dich nicht meldest, läuft die Steuer weiter und irgendwann kommt eine Mahnung.

  1. Formular suchen: Auf der Website der alten Stadt unter Hundesteuer, meist als Abmeldung oder Veränderungsmitteilung.
  2. Nachweis beilegen: Die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts oder der neue Mietvertrag reicht als Beleg für den Wegzug.
  3. Steuermarke zurückschicken: Viele Gemeinden verlangen die Marke zurück und erstatten erst danach.
  4. Erstattung beantragen: Zu viel gezahlte Steuer wird anteilig zurückgezahlt, meist monats- oder quartalsweise.
  5. Lastschrift kündigen: Ein erteiltes Mandat gilt weiter, bis du es widerrufst. Prüfe zwei Monate später den Kontoauszug.

Was kostet die Hundesteuer in deiner neuen Stadt?

Die Unterschiede sind erheblich. Zwischen einer kleinen Gemeinde und einer Großstadt liegen schnell 100 Euro im Jahr, bei einem als gefährlich eingestuften Hund das Zehnfache. Die folgenden Werte gelten für 2026.

StadtErster HundJeder weitere Hund
Berlin120 Euro180 Euro
Hamburg90 Euro90 Euro
München100 Euro100 Euro
Köln174 Euro174 Euro
Stuttgart144 Euro288 Euro

Für gefährliche Hunde gilt fast überall ein Sondersatz. In Stuttgart sind es 816 Euro im Jahr, in anderen Städten liegen die Sätze zwischen 600 und mehr als 1.000 Euro. Ermäßigungen oder Befreiungen gibt es je nach Satzung für Hunde aus dem Tierheim, für Assistenz- und Blindenführhunde sowie für Dienst- und Rettungshunde. Diese Anträge musst du aktiv stellen, sie werden nicht von selbst berücksichtigt.

Was passiert, wenn du die Ummeldung vergisst?

Wer den Hund nicht anmeldet, begeht nach den meisten Satzungen eine Ordnungswidrigkeit. Die Gemeinde kann die Steuer rückwirkend festsetzen und zusätzlich ein Bußgeld verhängen, das je nach Satzung bis in den vierstelligen Bereich reicht. In der Praxis bleibt es bei einer Nachzahlung, wenn du dich von selbst meldest.

Auffällig wird die Sache meist über die Steuermarke. Ordnungsämter kontrollieren in Parks stichprobenartig, ob der Hund eine gültige Marke der eigenen Kommune trägt. Ein zweiter Weg sind Meldungen aus der Nachbarschaft. Der dritte ist die Tierarztrechnung, die bei einer Erstattung der Versicherung die Adresse zeigt.

Gilt dein Hund im neuen Bundesland als Listenhund?

Das Hunderecht ist Ländersache, und die Listen unterscheiden sich deutlich. Ein Hund, der in Niedersachsen völlig unproblematisch war, kann in Nordrhein-Westfalen oder Bayern unter eine Rasseliste fallen. Dann brauchst du eine behördliche Erlaubnis, oft einen Wesenstest und einen Sachkundenachweis.

  • Vor dem Umzug prüfen: Suche das Hundegesetz oder die Kampfhundeverordnung des Ziellandes und vergleiche die Rasseliste.
  • Wesenstest einplanen: Er kostet je nach Prüfstelle 100 bis 300 Euro und braucht einen Termin, oft mit Wochen Vorlauf.
  • Erlaubnis beantragen: Zuständig ist das Ordnungsamt am neuen Wohnort, nicht die Steuerkasse.
  • Haftpflicht nachweisen: In mehreren Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht, unter anderem in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
  • Sachkunde mitnehmen: Ein bestandener Hundeführerschein wird in vielen Ländern anerkannt, aber nicht überall automatisch.

Welche Register musst du sonst noch aktualisieren?

Die Hundesteuer ist nur eine von mehreren Stellen. Der wichtigste Eintrag für den Hund selbst ist das Haustierregister, in dem die Chipnummer mit deinen Kontaktdaten verknüpft ist. Läuft dein Hund weg und ist dort die alte Adresse hinterlegt, hilft der Chip niemandem.

StelleWas zu tun istWann
HaustierregisterAdresse und Telefonnummer online ändernam Umzugstag
Hundesteuer altabmelden, Marke zurück, Erstattung beantrageninnerhalb einer Woche
Hundesteuer neuanmelden, neue Marke erhalteninnerhalb der Satzungsfrist
HundehaftpflichtAdresse melden, Beitrag prüfeninnerhalb eines Monats
TierarztPraxis wechseln, Impfausweis und Akte anfordernin den ersten Wochen
Ordnungsamtnur bei gefährlichen Hunden: Erlaubnis beantragenvor dem Umzug klären

Denk auch an die Eingewöhnung. Ein Ortswechsel bedeutet für den Hund neue Gerüche, neue Wege und häufig eine kleinere Wohnung. Wie du den Umzugstag selbst für Hund und Katze planst, steht im Ratgeber Umzug mit Katze und Hund. Alle weiteren Adressänderungen findest du in der Adressänderung-Checkliste.

Wie lange habe ich Zeit, den Hund umzumelden?

Das legt die Hundesteuersatzung der neuen Gemeinde fest, meist sind es zwei bis vier Wochen nach dem Zuzug. Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht, weil die Steuer kommunal geregelt ist.

Meldet das Bürgeramt den Hund automatisch um?

Nein. Das Melderegister führt nur Personen. Abmeldung am alten Wohnort und Anmeldung am neuen musst du selbst erledigen, sonst läuft die alte Steuer weiter und du zahlst doppelt.

Bekomme ich zu viel gezahlte Hundesteuer zurück?

Ja, anteilig für den Zeitraum nach dem Wegzug. Die meisten Gemeinden rechnen monats- oder quartalsweise ab und verlangen dafür die Rückgabe der Steuermarke sowie einen Nachweis über den Umzug.

Was kostet die Hundesteuer im Schnitt?

Für den ersten Hund liegen die Sätze meist zwischen 50 und 190 Euro im Jahr. Berlin verlangt 120 Euro, Hamburg 90 Euro, Köln 174 Euro und Stuttgart 144 Euro, Stand 2026.

Was gilt für Listenhunde beim Umzug?

Jedes Bundesland führt eine eigene Rasseliste. Prüfe vor dem Umzug das Hundegesetz des Ziellandes. Fällt dein Hund darunter, brauchst du eine Erlaubnis vom Ordnungsamt und meist einen Wesenstest.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert