Wohnung streichen bei Auszug: Pflicht? (2026)

Juli 19, 2026

Der Vermieter besteht beim Auszug auf frisch gestrichene Wände – und droht sonst mit Abzügen von der Kaution. Doch musst du wirklich wohnung streichen bei auszug? Genau hier verlieren viele Mieter unnötig Geld oder Nerven. In diesem Ratgeber erfährst du, wann eine Streichpflicht tatsächlich besteht, wann Klauseln im Mietvertrag unwirksam sind und wie du deine Rechte beim Auszug schützt.

Schönheitsreparaturen beim Auszug – Wohnung streichen

Was sind Schönheitsreparaturen überhaupt?

Unter Schönheitsreparaturen versteht man im Mietrecht typische „Verschönerungsarbeiten“ in der Wohnung. Dazu gehören vor allem das Streichen oder Tapezieren der Wände und Decken, das Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen sowie das Behandeln der Fußböden. Nicht dazu zählen echte Reparaturen an der Bausubstanz – etwa defekte Leitungen oder kaputte Fenster. Diese bleiben grundsätzlich Sache des Vermieters.

Wichtig: Von Gesetzes wegen ist eigentlich der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Schönheitsreparaturen können aber per wirksamer Mietvertragsklausel auf den Mieter übertragen werden. Genau deshalb steht und fällt deine Pflicht mit dem konkreten Wortlaut in deinem Vertrag.

Muss ich beim Auszug wirklich streichen?

Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt darauf an. Ob du streichen bei auszug musst, hängt von zwei Fragen ab – wie die Wohnung an dich übergeben wurde und ob die Klausel in deinem Mietvertrag wirksam ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier über die Jahre klare Leitlinien entwickelt, die viele Mieter überraschen. Sehr verkürzt gilt:

  • Wurde dir die Wohnung unrenoviert übergeben und du hast keinen angemessenen Ausgleich dafür bekommen, sind Klauseln, die dir die Renovierung aufbürden, in aller Regel unwirksam. Du musst dann beim Auszug nicht streichen.
  • Wurde die Wohnung renoviert an dich übergeben und enthält dein Vertrag eine wirksame Klausel, kann durchaus eine Pflicht zur Renovierung bestehen.

Das bedeutet: Die pauschale Forderung „Sie müssen ausziehen wie eingezogen“ ist nicht automatisch gültig. Es lohnt sich fast immer, genau hinzuschauen.

Eine unrenoviert übernommene Wohnung muss der Mieter bei Auszug in der Regel nicht renoviert zurückgeben – es sei denn, er hat dafür einen angemessenen Ausgleich erhalten.

Wann sind Renovierungsklauseln unwirksam?

Viele Mietverträge enthalten Klauseln, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Typische Stolperfallen:

Starre Fristenpläne. Eine Klausel, die dich verpflichtet, „alle drei Jahre Küche und Bad, alle fünf Jahre Wohnräume“ zu streichen – egal wie die Wohnung tatsächlich aussieht – gilt als zu starr und damit als unwirksam. Maßstab ist der tatsächliche Renovierungsbedarf, nicht ein fixer Kalender.

Renovierung bei unrenovierter Übergabe ohne Ausgleich. Wie oben beschrieben, kann dir keine Renovierung aufgezwungen werden, wenn du eine bereits abgewohnte Wohnung übernommen und keinen finanziellen Ausgleich (etwa mietfreie Zeit) erhalten hast.

Fester Endrenovierungszwang. Klauseln, die dich unabhängig vom Zustand der Wohnung pauschal zur Endrenovierung verpflichten, sind in vielen Fällen ebenfalls angreifbar.

Ist eine Klausel unwirksam, fällt sie ersatzlos weg – und es gilt wieder die gesetzliche Grundregel: Der Vermieter trägt die Renovierung. Eine Klausel „halb wirksam“ zu retten, ist nicht möglich.

Situation bei EinzugKlausel im VertragStreichpflicht beim Auszug (Tendenz)
Unrenoviert, kein AusgleichRenovierungsklauselMeist keine Pflicht
Unrenoviert, mit AusgleichWirksame KlauselPflicht möglich
Renoviert übergebenWirksame KlauselPflicht möglich
BeliebigStarrer FristenplanKlausel unwirksam

Hinweis: Diese Übersicht ist eine vereinfachte Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Der genaue Wortlaut deiner Klausel entscheidet.

Was bedeutet „besenrein“ – und reicht das?

Unabhängig von der Streichfrage musst du die Wohnung immer besenrein zurückgeben. Das heißt: grob gereinigt, Müll und persönliche Gegenstände entfernt, Böden gefegt oder gesaugt. Eine professionelle Grundreinigung oder eine komplette Renovierung beim Auszug ist damit aber nicht gemeint, solange keine wirksame Klausel mehr verlangt.

Bohrlöcher solltest du in der Regel fachgerecht verschließen, wenn es um eine übliche, große Anzahl geht – einzelne, normale Dübellöcher gehören oft zum vertragsgemäßen Gebrauch. Auch hier gilt: Schau in den Vertrag und ins Übergabeprotokoll.

So gehst du beim Auszug richtig vor

Damit du beim Thema wohnung streichen bei auszug auf der sicheren Seite bist, hilft ein strukturiertes Vorgehen:

1. Mietvertrag prüfen. Suche die Klausel zu Schönheitsreparaturen und prüfe, ob starre Fristen genannt werden. 2. Übergabezustand klären. War die Wohnung beim Einzug renoviert oder nicht? Ein altes Übergabeprotokoll ist hier Gold wert. 3. Dokumentieren. Mach Fotos vom aktuellen Zustand, bevor du etwas veränderst. 4. Übergabe ordentlich abwickeln. Halte den Zustand bei der Rückgabe schriftlich fest. 5. Im Zweifel beraten lassen. Mieterverein oder Anwalt prüfen die konkrete Klausel.

Wer hier sauber arbeitet, schützt vor allem eines: die Kaution. Strittige Streichforderungen sind ein häufiger Grund, warum Vermieter Geld einbehalten.

Gut zu wissen: Plane den Auszug zeitlich so, dass für eventuelle Arbeiten noch Puffer bleibt. Eine durchdachte Schritt-für-Schritt-Planung deines Umzugs und eine vollständige Checkliste für den Umzug verhindern Last-Minute-Stress kurz vor der Schlüsselübergabe.

Streichen oder Profi beauftragen – was lohnt sich?

Wenn tatsächlich eine wirksame Pflicht besteht, kannst du selbst streichen oder einen Malerbetrieb beauftragen. Selbermachen ist günstiger, kostet aber Zeit und sauberes Arbeiten – Vermieter dürfen „fachgerechte“ Ausführung erwarten. Die Materialkosten für Farbe und Zubehör sind überschaubar, ein Profi rechnet je nach Region und Fläche deutlich mehr ab. Konkrete Beträge schwanken stark und der Stand kann sich ändern; hol dir am besten zwei bis drei Angebote ein.

Denke auch an angrenzende Themen rund um die Rückgabe: ein vollständiges Wohnungsübergabeprotokoll mit Vorlage, der reibungslose Ablauf der Wohnungsübergabe beim Auszug und die Frage, wie du am Ende deine Mietkaution vollständig zurückbekommst. Wer rechtzeitig den Mietvertrag korrekt kündigt, hat zudem mehr Spielraum für eventuelle Arbeiten.

Eine neutrale erste Orientierung zu deinen Rechten als Mieter bietet die Verbraucherzentrale. Den genauen Gesetzestext zum Mietrecht findest du beim amtlichen Portal Gesetze im Internet.

Häufige Fragen zu Schönheitsreparaturen beim Auszug

Muss ich beim Auszug immer streichen?

Nein. Eine Streichpflicht besteht nur, wenn dein Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält und die Umstände passen. Wurde die Wohnung unrenoviert und ohne Ausgleich übergeben, musst du in der Regel nicht streichen.

Was passiert, wenn die Klausel unwirksam ist?

Eine unwirksame Klausel fällt komplett weg. Dann gilt die gesetzliche Grundregel: Der Vermieter ist für die Schönheitsreparaturen zuständig, und du musst die Wohnung nur besenrein zurückgeben.

Sind starre Fristenpläne im Mietvertrag gültig?

Starre Fristenpläne, die feste Renovierungsintervalle unabhängig vom tatsächlichen Zustand vorschreiben, gelten nach der Rechtsprechung als unwirksam. Entscheidend ist der echte Renovierungsbedarf.

Darf der Vermieter die Kaution wegen fehlender Renovierung einbehalten?

Nur, wenn tatsächlich eine wirksame Pflicht bestand und du sie nicht erfüllt hast. Bei strittigen oder unwirksamen Klauseln ist ein Einbehalt häufig unberechtigt. Dokumentiere deshalb den Zustand und kläre die Rechtslage.

Muss ich Dübellöcher verschließen?

Einzelne übliche Dübellöcher gehören oft zum normalen Gebrauch. Bei einer sehr großen Zahl an Bohrlöchern kann ein fachgerechtes Verschließen verlangt werden. Maßgeblich sind Vertrag und Übergabeprotokoll.

Was bedeutet „besenrein“ genau?

Besenrein heißt grob gereinigt: Müll und eigene Gegenstände entfernt, Böden gefegt oder gesaugt. Eine professionelle Endreinigung ist damit grundsätzlich nicht gemeint.

Wer hilft mir bei Streit über Schönheitsreparaturen?

Ein örtlicher Mieterverein oder ein auf Mietrecht spezialisierter Anwalt kann deine konkrete Klausel prüfen. Das lohnt sich besonders, wenn es um eine größere Kautionssumme geht.

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