Wohnungsgeberbestätigung: Pflicht, Muster & PDF
Du bist gerade umgezogen, willst dich beim Bürgeramt anmelden – und plötzlich verlangt die Behörde eine Wohnungsgeberbestätigung. Ohne dieses Dokument geht nichts, und im schlimmsten Fall droht sogar ein Bußgeld. Damit dir das nicht passiert, erklären wir dir hier alles Wichtige: Was die Bestätigung ist, wer sie ausstellen muss, welche Angaben hineingehören – und du bekommst ein fertiges Muster sowie eine PDF-Vorlage zum Download dazu.

Was ist die Wohnungsgeberbestätigung – und warum brauchst du sie?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein offizielles Dokument, mit dem dein Vermieter (oder eine beauftragte Hausverwaltung) gegenüber der Meldebehörde bestätigt, dass du tatsächlich in die Wohnung eingezogen bist. Du brauchst sie zwingend, um dich beim Bürgeramt anzumelden oder umzumelden.
In der Praxis tauchen für dasselbe Dokument viele Begriffe auf. Vielleicht hast du schon von der Wohnungsgeberbescheinigung, der Vermieterbescheinigung oder der Einzugsbestätigung gelesen. Gemeint ist immer das Gleiche: der Nachweis nach § 19 Bundesmeldegesetz, dass du an der angegebenen Adresse wohnst.
Rechtsgrundlage ist der § 19 Bundesmeldegesetz (BMG), der seit dem 1. November 2015 gilt. Seitdem ist die Bestätigung Pflicht – früher reichte die bloße Selbstauskunft des Mieters.
Ist die Wohnungsgeberbestätigung wirklich Pflicht?
Ja. Seit der Reform des Meldegesetzes 2015 ist die Wohnungsgeberbestätigung gesetzlich vorgeschrieben. Die Meldebehörde darf deine Anmeldung ohne diesen Nachweis ablehnen. Der Hintergrund: Der Gesetzgeber will sogenannte Scheinanmeldungen verhindern, bei denen sich Personen an Adressen melden, an denen sie gar nicht wohnen.
Ohne Wohnungsgeberbestätigung keine Anmeldung – und ohne Anmeldung drohen dir Probleme mit Behörden, Banken und Versicherungen.
Die Pflicht trifft dabei zwei Seiten: Du als Mieter musst dich anmelden, und dein Wohnungsgeber muss dir die Bestätigung aushändigen. Mehr zum gesamten Ablauf findest du in unserem Ratgeber Wohnsitz ummelden nach dem Umzug.
Wer stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Das ist die häufigste Verwechslung: Die Bestätigung stellt nicht der Mieter aus, sondern der Wohnungsgeber. Das ist in der Regel dein Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person – etwa die Hausverwaltung. Du selbst füllst das Formular also nicht für dich aus, sondern bittest deinen Vermieter darum.
Wichtig: Dein Wohnungsgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir die Bestätigung auszustellen. Tut er das nicht, kann auch ihm ein Bußgeld drohen.
Selbst bewohntes Eigentum: Eigentümer als Wohnungsgeber
Wohnst du in deiner eigenen Immobilie? Dann bist du als Eigentümer zugleich dein eigener Wohnungsgeber. In diesem Fall stellst du dir die Bestätigung quasi selbst aus – das nennt man Selbsterklärung. Du füllst das Formular für die eigene Adresse aus und reichst es bei der Anmeldung mit ein.
Untermiete und WG: Wer unterschreibt hier?
In einer WG oder bei Untermiete wird es manchmal kniffliger. Grundsätzlich ist derjenige Wohnungsgeber, der dir die Wohnung oder das Zimmer überlässt. Ziehst du als Untermieter ein, kann also der Hauptmieter die Bestätigung ausstellen – sofern er dazu berechtigt ist. Im Zweifel klärst du das am besten vorab mit dem Vermieter, denn nur ein berechtigter Wohnungsgeber darf unterschreiben.
Welche Angaben muss die Wohnungsgeberbestätigung enthalten?
Damit die Behörde die Bestätigung akzeptiert, müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten sein. Diese sind in § 19 Abs. 3 BMG festgelegt. Fehlt eine Angabe, wird das Dokument unter Umständen nicht anerkannt – und du musst es erneut ausstellen lassen.
| Pflichtangabe | Erläuterung |
|---|---|
| Name und Anschrift des Wohnungsgebers | Vermieter oder beauftragte Person (z. B. Hausverwaltung) |
| Name des Eigentümers | nur nötig, wenn er nicht mit dem Wohnungsgeber identisch ist |
| Einzugsdatum | der tatsächliche Tag des Einzugs |
| Anschrift der Wohnung | vollständige Adresse inklusive Etage/Lage, falls relevant |
| Namen der meldepflichtigen Personen | alle Personen, die einziehen und sich anmelden |
Eine vollständig ausgefüllte Bestätigung erspart dir den doppelten Weg zum Amt. Plane die Beschaffung daher frühzeitig ein – am besten gleich mit unserer Adressänderung-Checkliste.
Muster und PDF-Download: Wohnungsgeberbestätigung als Vorlage
Damit dein Wohnungsgeber nichts vergisst, kannst du ihm eine fertige Vorlage mitgeben. Viele Kommunen bieten ein eigenes Formular an – meist findest du die Wohnungsgeberbestätigung als PDF direkt auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde. Du kannst aber auch ein allgemeines Muster verwenden, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.
Eine geprüfte Vorlage zum Ausdrucken findest du beim jeweiligen Bürgeramt; welches für dich zuständig ist, zeigt dir unsere Übersicht Bürgeramt-Anmeldung in deiner Stadt.
Wohnungsgeberbestätigung richtig ausfüllen
Das Ausfüllen der Bestätigung ist unkompliziert, wenn du der Reihe nach vorgehst:
1. Wohnungsgeber eintragen: Name und vollständige Anschrift deines Vermieters oder der Hausverwaltung. 2. Eigentümer ergänzen: nur, wenn dieser nicht mit dem Wohnungsgeber identisch ist. 3. Wohnungsadresse angeben: die vollständige Anschrift der neuen Wohnung. 4. Einzugsdatum notieren: der tatsächliche Tag, an dem du eingezogen bist. 5. Meldepflichtige Personen auflisten: alle Namen der Personen, die einziehen. 6. Datum und Unterschrift: der Wohnungsgeber unterschreibt – nicht du als Mieter (außer du bist Eigentümer).
Achte darauf, dass die Angaben exakt mit deinem Mietvertrag und deinem Ausweis übereinstimmen. Schon kleine Abweichungen können beim Amt zu Rückfragen führen.
Frist und Bußgeld: Diese Termine musst du einhalten
Beim Thema Frist solltest du nicht trödeln. Nach dem Einzug hast du zwei Wochen Zeit, dich bei der Meldebehörde anzumelden. Auch dein Wohnungsgeber muss dir die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen.
Gut zu wissen: Die Ausstellung der Bestätigung ist kostenlos. Dein Vermieter darf dafür kein Geld verlangen.
Hältst du die Frist nicht ein, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden – das gilt sowohl bei verspäteter oder unterlassener Anmeldung als auch, wenn der Wohnungsgeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt. Noch teurer wird es bei einer Scheinanmeldung, also einer Bestätigung ohne tatsächlichen Einzug: Hier drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Solche Tricks solltest du also unbedingt vermeiden.
Damit du keinen Termin verpasst, hilft dir unsere Umzugscheckliste mit allen wichtigen To-dos rund um den Umzug.
Digitale Wohnungsgeberbestätigung: Geht das auch elektronisch?
Die Digitalisierung macht auch vor dem Meldewesen nicht halt. Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG) bieten immer mehr Kommunen die Möglichkeit, die Anmeldung und die digitale beziehungsweise elektronische Übermittlung der Wohnungsgeberbestätigung online abzuwickeln. Teilweise kann dein Wohnungsgeber die Bestätigung dann elektronisch an die Behörde senden, ohne dass Papier nötig ist.
Wie weit das in deiner Stadt umgesetzt ist, hängt von der jeweiligen Kommune ab – die Angebote unterscheiden sich noch deutlich. Schau am besten direkt auf der Website deines Bürgeramts nach, ob eine Online-Anmeldung möglich ist. Neutrale Informationen rund um deine Rechte als Mieter findest du außerdem bei der Verbraucherzentrale.
So ordnest du die Bestätigung in deinen Umzug ein
Die Wohnungsgeberbestätigung ist nur einer von vielen Bausteinen rund um den Umzug. Damit nichts liegen bleibt, lohnt es sich, sie gleich mit anderen Aufgaben zu verbinden: Adresse ummelden, Post weiterleiten und Verträge aktualisieren.
Plane den Nachweis am besten direkt nach dem Einzug ein und kläre die Beschaffung schon bei der Wohnungsübergabe. Praktische Helfer dafür sind unser Nachsendeauftrag einrichten für deine Post und der Umzugskosten-Rechner, mit dem du deinen Umzug vorab kalkulierst.
Häufige Fragen zur Wohnungsgeberbestätigung (FAQ)
Wer füllt die Wohnungsgeberbestätigung aus?
Die Bestätigung füllt der Wohnungsgeber aus – also in der Regel dein Vermieter oder eine beauftragte Hausverwaltung. Als Mieter füllst du sie nicht selbst aus. Eine Ausnahme gilt nur, wenn du Eigentümer der selbst bewohnten Immobilie bist.
Ist die Wohnungsgeberbestätigung Pflicht?
Ja, seit dem 1. November 2015 ist sie nach § 19 Bundesmeldegesetz Pflicht. Ohne sie kann die Meldebehörde deine Anmeldung ablehnen.
Was passiert ohne Wohnungsgeberbestätigung?
Ohne die Bestätigung kannst du dich nicht ordnungsgemäß anmelden. Versäumst du dadurch die Anmeldefrist, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro fällig werden. Außerdem bekommst du ohne gültige Meldeadresse oft Probleme mit Banken, Versicherungen und anderen Behörden.
Welche Frist gilt für die Anmeldung?
Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Auch dein Wohnungsgeber muss dir die Bestätigung innerhalb von zwei Wochen aushändigen.
Kann ich mir die Bestätigung als Eigentümer selbst ausstellen?
Ja. Wohnst du in deiner eigenen Immobilie, bist du selbst Wohnungsgeber und stellst dir die Bestätigung in Form einer Selbsterklärung aus. Du füllst das Formular dann für deine eigene Adresse aus und reichst es bei der Anmeldung ein.
Was kostet die Wohnungsgeberbestätigung?
Nichts. Die Ausstellung ist kostenlos. Dein Vermieter darf dafür keine Gebühr verlangen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnungsgeberbestätigung und Vermieterbescheinigung?
Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. Vermieterbescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung und Einzugsbestätigung sind nur andere Bezeichnungen für dasselbe Dokument nach § 19 BMG.
Geht die Wohnungsgeberbestätigung auch digital?
In immer mehr Kommunen ja. Über das Onlinezugangsgesetz wird die elektronische Übermittlung schrittweise ausgebaut. Ob sie in deiner Stadt schon möglich ist, erfährst du auf der Website deines Bürgeramts.
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