Umzugstermin absagen: Stornokosten und deine Rechte

August 31, 2026

Umzugsunternehmen

Umzugstermin absagen: Stornokosten und deine Rechte

Du darfst deinen Umzugsauftrag jederzeit kündigen, auch am Tag davor. Der Anbieter behält aber seinen Vergütungsanspruch und muss sich nur anrechnen lassen, was er sich durch die Absage erspart oder anderweitig verdient.

Rechtliche Grundlage ist das Frachtrecht: Ein Vertrag über die Beförderung von Umzugsgut ist nach Paragraf 451 Handelsgesetzbuch ein Frachtvertrag, gekündigt wird nach Paragraf 415 HGB. Du kannst jederzeit kündigen. Die Firma hat dann die Wahl: entweder die vereinbarte Fracht abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht als Fautfracht. Welche Summe am Ende offen bleibt, hängt vom Einzelfall und vom Zeitpunkt der Absage ab. Hast du den Vertrag online oder an der Haustür geschlossen, kommst du innerhalb von vierzehn Tagen sogar kostenfrei per Widerruf heraus.

Auf einen BlickWert
RechtsgrundlageParagraf 415 HGB in Verbindung mit Paragraf 451 HGB, freies Kündigungsrecht
Obergrenze der Pauschaleein Drittel der vereinbarten Fracht (Fautfracht)
Widerrufsfrist online14 Tage ab Vertragsschluss
Form der AbsageTextform mit Zustellnachweis

Welches Recht gilt bei der Absage eines Umzugs?

Beauftragst du ein Umzugsunternehmen mit dem Transport deines Hausrats, ist das ein Frachtvertrag über Umzugsgut. Paragraf 451 Handelsgesetzbuch stellt das ausdrücklich klar und verweist auf das allgemeine Frachtrecht. Maßgeblich ist deshalb Paragraf 415 HGB und nicht das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Paragraf 648 BGB greift nur, wenn keine Beförderung geschuldet ist, etwa bei einer reinen Montage- oder Packleistung. In beiden Fällen gilt: Du kannst jederzeit kündigen, ohne Grund und ohne Frist. Niemand kann dich zwingen, den Umzug durchführen zu lassen.

Der zweite Teil der Vorschrift ist der teure. Paragraf 415 Absatz 2 HGB gibt dem Unternehmen ein Wahlrecht. Entweder es verlangt die vereinbarte Fracht samt Standgeld und zu ersetzenden Aufwendungen, muss sich dann aber anrechnen lassen, was es an Aufwendungen erspart oder anderweitig verdient oder böswillig zu verdienen unterlässt. Oder es verlangt ohne jede Aufstellung ein Drittel der vereinbarten Fracht als sogenannte Fautfracht. Diese pauschale Variante ist gesetzlich vorgesehen, du kannst sie also nicht allein mit dem Hinweis auf fehlende Belege zurückweisen.

Anders liegt es, wenn du aus einem Grund kündigst, der dem Risikobereich des Unternehmens zuzurechnen ist. Erscheint es wiederholt nicht zur Besichtigung, verschiebt einseitig den Termin oder kann die zugesagte Leistung nicht erbringen, entfällt nach Paragraf 415 Absatz 2 Satz 2 HGB der Anspruch auf die Fautfracht. Auch der Anspruch auf die vereinbarte Fracht entfällt, soweit die Beförderung für dich kein Interesse mehr hat. Wie das im Einzelfall ausgeht, gehört in eine Rechtsberatung.

Wie hoch sind die Stornokosten wirklich?

Die meisten Umzugsunternehmen arbeiten mit Stornostaffeln in ihren Bedingungen. Diese Staffeln sind zulässig, solange sie den ersparten Aufwendungen realistisch entsprechen. Sie sind angreifbar, wenn sie pauschal die volle Summe verlangen.

Absage vor dem TerminÜbliche ForderungBei 1.800 Euro Auftrag
mehr als 30 Tage0 bis 5 Prozent0 bis 90 Euro
14 bis 30 Tage5 bis 10 Prozent90 bis 180 Euro
7 bis 14 Tage10 bis 20 Prozent180 bis 360 Euro
2 bis 7 Tage20 bis 30 Prozent360 bis 540 Euro
weniger als 48 Stunden25 bis 40 Prozent450 bis 720 Euro
Nichterscheinen am Terminbis 50 Prozentbis 900 Euro

Verlangt ein Anbieter 100 Prozent, muss er beweisen, dass ihm keinerlei Kosten erspart geblieben sind und er den Tag mit keinem anderen Auftrag füllen konnte. Bei einer Firma mit mehreren Teams gelingt dieser Nachweis selten. Ohne diesen Nachweis bleibt ihm die Fautfracht von einem Drittel.

Was zählt als ersparte Aufwendung?

Der Großteil eines Umzugspreises besteht aus Personal und Fahrzeug. Genau diese Posten fallen bei einer Absage weg, und deshalb bleibt selten mehr als ein Drittel übrig.

  • Löhne der Umzugshelfer: Der größte Block, meist 50 bis 65 Prozent des Preises. Werden die Leute anderweitig eingesetzt oder gar nicht erst eingeplant, ist der Betrag erspart.
  • Kraftstoff und Maut: Fällt vollständig weg, bei einem Fernumzug ein spürbarer Anteil.
  • Verpackungsmaterial: Kartons, Folie und Decken sind erspart, sofern sie noch nicht geliefert wurden.
  • Subunternehmer und Mietgeräte: Möbellift oder Zusatzfahrzeug werden abbestellt. Fällt dort selbst eine Stornogebühr an, darf der Anbieter sie weiterreichen.
  • Nicht erspart: Anteilige Verwaltung, Angebotserstellung, Besichtigung und die Reservierung des Termins. Das ist der Teil, der berechtigt bleibt.

Fordert ein Betrieb mehr als ein Drittel der vereinbarten Fracht, verlange eine nachvollziehbare Aufstellung. Nur mit der konkreten Abrechnung nach Paragraf 415 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 HGB kommt er über die Fautfracht hinaus. Er muss dann darlegen, welche Kosten angefallen sind und warum die Kapazität nicht anders genutzt werden konnte.

Wann kommst du per Widerruf ganz heraus?

Hast du den Vertrag im Fernabsatz geschlossen, also per Telefon, E-Mail, Website oder Formular, oder außerhalb der Geschäftsräume, etwa nach einer Besichtigung bei dir zu Hause, steht dir ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Der Widerruf kostet dich nichts, du brauchst keinen Grund.

Zwei Details sind wichtig. Erstens: Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage. Prüfe also, ob im Angebot oder in der Auftragsbestätigung überhaupt eine Belehrung steht. Zweitens: Hat der Betrieb auf deinen ausdrücklichen Wunsch schon vor Fristende mit der Leistung begonnen, etwa Kartons geliefert, schuldest du anteiligen Wertersatz für diesen Teil.

Der Widerruf muss innerhalb der Frist beim Unternehmen ankommen. Eine E-Mail reicht, ein Anruf ist beweisrechtlich zu schwach. Formuliere klar: Du widerrufst den am Datum geschlossenen Vertrag über den Umzug am Datum.

Ist Verschieben besser als Absagen?

Fast immer ja. Für den Betrieb ist eine Verschiebung deutlich weniger schmerzhaft als ein Ausfall, weil der Umsatz erhalten bleibt. Deshalb zeigen sich die meisten Anbieter beim Termin flexibler als bei der Stornoquote. Verhandelbar sind in der Praxis vor allem drei Dinge.

  1. Terminverschiebung ohne Aufschlag, wenn du früh genug fragst und ein Ersatzdatum in den kommenden Wochen akzeptierst. Bei mehr als vierzehn Tagen Vorlauf gelingt das häufig ohne Zusatzkosten.
  2. Verkleinerung des Auftrags statt kompletter Absage. Aus dem Vollservice wird ein Transport ohne Ein- und Auspacken, der Preis sinkt, der Termin bleibt.
  3. Gutschrift statt Stornorechnung. Manche Betriebe verrechnen die Anzahlung mit einem späteren Auftrag. Frag ausdrücklich danach, angeboten wird es selten von allein.

Rufe zuerst an und schreibe danach. Der Anruf klärt, was möglich ist, die E-Mail hält es fest. Bestätige das Telefonat schriftlich mit einem Satz, sonst gilt später nur, was in den Bedingungen steht.

Wie formulierst du die Absage rechtssicher?

Die Absage braucht Textform und einen Nachweis der Zustellung. E-Mail mit Lesebestätigung reicht meist, bei hohen Summen ist ein Einschreiben mit Rückschein sicherer. Nenne Auftragsnummer, Termin und den Zeitpunkt der Kündigung.

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den mit Ihnen am 12. Mai 2026 geschlossenen Umzugsvertrag mit der Auftragsnummer 2026-4711 über den Umzugstermin am 3. Juni 2026 gemäß Paragraf 415 Absatz 1 HGB mit sofortiger Wirkung. Bitte teilen Sie mir innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich mit, ob Sie nach Paragraf 415 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 HGB konkret abrechnen oder die Fautfracht von einem Drittel verlangen. Rechnen Sie konkret ab, bitte ich um eine Aufstellung der entstandenen und der ersparten Aufwendungen. Mit freundlichen Grüßen

Sende die Absage an die im Angebot genannte Adresse, nicht an eine persönliche Handynummer. Bewahre Angebot, Auftragsbestätigung, Bedingungen und den gesamten Schriftwechsel auf. Kommt es zum Streit, hilft die Verbraucherzentrale weiter, und Beträge bis 5.000 Euro klärt notfalls das Amtsgericht ohne Anwaltszwang.

Darf ich einen gebuchten Umzug einfach absagen?

Ja. Nach Paragraf 415 Absatz 1 HGB kannst du den Umzugsvertrag jederzeit und ohne Grund kündigen. Der Anbieter hat danach die Wahl zwischen einer konkreten Abrechnung abzüglich ersparter Aufwendungen und einer Fautfracht von einem Drittel der vereinbarten Fracht.

Wie viel Storno muss ich bei kurzfristiger Absage zahlen?

Üblich sind 20 bis 40 Prozent der Auftragssumme, wenn du weniger als zwei Tage vorher absagst. Bei mehr als 30 Tagen Vorlauf liegt die Forderung meist zwischen null und fünf Prozent.

Ist eine Stornogebühr von 100 Prozent zulässig?

In aller Regel nicht. Der Anbieter müsste nachweisen, dass ihm nichts erspart blieb und er den Tag mit keinem anderen Auftrag füllen konnte. Fordere eine konkrete Aufstellung an.

Kann ich den Umzugsvertrag widerrufen?

Wenn du ihn online, telefonisch oder bei dir zu Hause geschlossen hast, gilt ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Der Widerruf kostet nichts. Ohne korrekte Belehrung verlängert sich die Frist deutlich.

Was ist günstiger: verschieben oder absagen?

Verschieben. Der Betrieb behält seinen Umsatz und verzichtet dafür oft auf Zuschläge, besonders bei mehr als vierzehn Tagen Vorlauf. Frag zusätzlich nach einer Gutschrift statt einer Stornorechnung.

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